In seiner Sitzung am 15.3.2023 hat der Gemeinderat unter dem Punkt „Verschiedenes“ einen, mittlerweile veröffentlichten,  Antrag (hier) gestellt, der im Namen der“
Bürgerschaft der Gemeinde Vogt“ eine umfassende Ablehnung der Windkraft im Altdorfer Wald zum Inhalt hat. 

DerVerein „Energiewende Vogt e.V“ nimmt dazu folgendermaßen Stellung:

  1. Die Inhalte des Antrages sind fachlich unzutreffend. Es ist durch viele wissenschaftlich seriöse Studien eindeutig erwiesen, dass Windkraftanlagen weder das Grundwasser gefährden noch für die Bürger*innen eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Die im Antrag angegebenen Lärmwertesind ebenfalls unzutreffend. Eine gesundheitsbedrohende Gefahr durch Infraschall gibt es nicht, weder für Mensch noch Tier. Eine negative Immobilienpreisentwicklung für Immobilen, die wie im Fall der Planungen des Altdorfer Waldes mehr als 1 km Abstand zur WKA haben, ist nicht zu befürchten. Wir fordern die Gemeinde auf, sich intensiv mit der Sachlage zu befassen und entsprechende Fachleute zu Rate zu ziehen.
  2. Die als „Handlungsleitlinie“ bezeichnete grundsätzliche Vorgehen der Gemeinde und die darauf basierenden „Verwaltungsanordnungen“ widersprechen 
    den Klimaschutzzielen des Bundes und des Landes Baden- Württemberg. Sie ignorieren damit den durch den Menschen gemachten Klimawandel, der vorwiegend durch den übermäßigen Eintrag von CO2 aus der Verbrennung fossiler Energieträger verursacht wird. Das Vorgehen ignoriert zudem die Tatsache,
    dass der Altdorfer Wald  nicht der Gemeinde Vogt gehört, sondern zum größten Teil dem Land BW und die damit verbundenen  rechtlichen Konsequenzen im Planungsverfahren. Daher halten wir das Vorgehen für rechtswidrig, es  bindet zudem unnötig Kapazitäten in der Verwaltung. Aus diesem Grund lehnen wir die „Handlungsleitlinie“ und die „Verwaltungsanordnung“ ab.
  3. Eine kategorische Ablehnung von Windkraftanlagen ignoriert unseren Energiebedarf, sowohl im privaten Umfeld als auch den unserer Wirtschaftsunternehmen. Die Tatsache, dass dezentrale Energie in Zukunft ein zentraler Standortfaktor wird und damit die Attraktivität der Gemeinde positiv beeinflusst, wird nicht beachtet. Das halten wir für unangemessen.
  4. Eine kategorische Ablehnung von Windkraftanalgen im Gemeindegebiet ist eine aktive Absage an zukünftige, langfristige, gesetzlich festgelegte substantielle  Einnahmen aus dem Ertrag der Windkraftanlagen. Den Verzicht auf solche Einnahmen halten wir für fahrlässig, denn sie widersprechen den wirtschaftlichen Interessen der
    Gemeinde. Wir fordern die Gemeinde auf , sich aktiv über die wirtschaftlichen Aspekte  bei der SWU zu informieren.
  5. Eine finanzielle und personelle Mittelverwendung für verschiedene genannten Maßnahmen halten wir für unsachgemäß, denn sie sind entweder bereits im aktuellen Planungsprozess, an dem die Gemeinde ja aktiv beteiligt wird, vorgesehen ( Pkt. 6 visuelle Darstellung , Pkt. 8 Tieffrequenzprognose nach DIN 45680)  ) oder kontraproduktiv, weil
    ausschließlich auf Verhinderung und Verzögerung abzielend ( Pkt. 4 Beauftragung einer (teuren) Kanzlei). Wir fordern die Gemeinde auf, dafür
    kein Geld auszugeben.

Die Gemeinde und ihre Vertreter*innen fordern wir dringend auf in einen konstruktiven Dialog mit allen am Planungsprozess Beteiligten einzutreten.  Die Rahmenbedingungen dafür sind gegeben. Es macht keinen Sinn einen Verweigerungskurs zu fahren, der alle klimapolitischen, energiewirtschaftlichen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen außer Acht
lässt.

Wir fordern den Gemeinderat daher auf den Antrag zurück zu ziehen. 

Die Bürger*innen von Vogt bitten wir, sich zu informieren und zu artikulieren, denn wir können uns nicht vorstellen, dass alle Bürger*innen von Vogt den Ausbau erneuerbarer Energien,
inklusive der Windkraft,  in Vogt ablehnen, wie das der Antrag kolportiert.

Der Verein „Energiewende Vogt e.V.“ steht allen Interessierten als Dialog- und Informationspartner zur Verfügung. Wir wollen gemeinsam für Vogt und die künftigen Generationen zukunftsfähige Konzepte umsetzen.